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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1) Abschluss eines Mietvertrages

Ein Mietvertrag ist zwingend notwendig. Er regelt das Verhältnis zwischen dem Vermieter (MeinRegalFach) und dem jeweiligen Mieter.

Der Vermieter stellt dem Mieter Regalflächen zur Verfügung und übernimmt den Verkauf der Waren bzw. Dienstleistung und der Rechnungsabwicklung. Der Mieter zahlt einen Mietzins und im Falle des Verkaufs eine entsprechende Provision an den Vermieter.

Für alle Mietverträge zwischen MeinRegalFach und den Mietern gelten diese AGB´s.

 

2) Mietzahlungen

Die Mietzahlungen sind zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses im Voraus und in bar im Ladenlokal zu entrichten. Es gelten die Preise laut der Preisliste, die beim Abschluss des Mietvertrages Gültigkeit haben.

 

3) Mindestmietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt 4 Wochen. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter unverzüglich seine nicht verkauften Waren von der Mietfläche zu räumen.

 

4) Verlängerung des Mietvertrages

Eine Verlängerung des Mietvertrages ist jederzeit möglich, spätestens eine Woche vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Die gleiche Verkaufsfläche kann nur innerhalb der ursprünglichen Mietzeit verlängert werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit eine andere Verkaufsfläche im Rahmen der Mindestmietzeit zu mieten.

 

5) Auszahlung der Verkaufserlöse

Den Verkaufserlös zahlt der Vermieter dem Mieter nach Ende der Mietzeit – abzüglich 10% Provision aus. Eine Zwischenabrechnung ist nur bei längerfristigen Mietverhältnissen möglich (Mindestmietzeit: über 12 Wochen).

Zur Verhinderung von Fehlauszahlungen kann eine Barauszahlung der Verkaufserlöse nur an den im Mietvertrag bezeichneten Mieter erfolgen.

 

6) Warenangebot

Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag, dass die von ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter und er alleiniger, rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer der Waren ist.

Auf den Regalflächen dürfen keine giftigen, brennbaren oder gefährliche Stoffe, abfärbliche Waren, lebende oder tote Tiere, Waffen und Munition, Tabakwaren, pornografische Artikel, sowie Artikel die als sittenwidrig zu bezeichnen sind gelagert werden.

„MeinRegalFach“ behält es sich ausdrücklich vor, Waren/ Artikel ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

7) Zustand der angebotenen Waren

Jegliche in unseren Geschäftsräumen zum Verkauf angebotenen Artikel müssen grundsätzlich gereinigt (insbesondere Kleidung) und funktionsfähig sein. Sollten Waren, insbesondere technische und elektronische Artikel, Mängel oder technische Defekte aufweisen, werden diese vom Vermieter nicht angenommen, es sei denn der Mieter weist durch Kennzeichnung ausdrücklich darauf hin. Der Vermieter behält sich weiterhin vor, Im Falle eines Verdachts des Verkäufers von nicht legaler Ware (Diebesgut) die zuständige Behörde zu informieren inklusive der entsprechenden Daten des Anbieters (Mieters).

 

8) Ablauf des Mietverhältnisses

Am Tag nach Ablauf der Mietzeit muss die nicht verkaufte Ware vom Mieter abgeholt werden- es erfolgt die Rückzahlung der zu Beginn hinterlegten Kaution in Höhe von 20,00€. Erfolgt keine Abholung der Waren, wird die Mietfläche geräumt und die Artikel für maximal 7 Tage eingelagert. Der Kunde wird darüber einmal telefonisch unter der hinterlegten Telefonnummer informiert. Weitere Bestrebungen dahingehend unterbleiben.

 

9) Nicht abgeholte Waren nach Ablauf des Mietverhältnisses

Erfolgt innerhalb der Frist von 7 Tagen keine Abholung der Ware, geht diese komplett in das Eigentum der Firma „MeinRegalFach“ über und kann an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Erfolgt dennoch eine Abholung der Waren nach der Frist von 7 Tagen, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 10,00 € erhoben, die bei Abholung der Waren in bar zu zahlen ist.

 

10) Haftung der Firma „MeinRegalFach“

Der Zustand und die Qualität der Waren, welche in den Geschäftsräumen von „MeinRegalFach“ angeboten werden, unterliegen nicht seiner Aufsichtspflicht. „MeinRegalFach“ ist lediglich Anbieter für Vermietung von Verkaufsflächen und nicht Eigentümer der angebotenen Waren. Jegliche Beschwerden Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche sind daher an den verantwortlichen Anbieter (Mieter) zu stellen. In solchen Fällen ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kontaktdaten des Anbieters dem Käufer mitzuteilen, sofern dies erforderlich erscheint.

Für die im Regal gelagerten Waren/ Artikel besteht seitens des Vermieters kein Versicherungsschutz.

MeinRegalFach haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht ( Kardinalspflicht) von MeinRegalFach oder deren Mitarbeiter.

 

11) Haftung des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich für alle durch ihn angebotenen Waren und haftet in vollem Umfang für evtl. ausgehende Gefahren sowie versteckte Mängel.

Der Mieter darf Außer dem Befüllen bzw. dekorieren seiner gemieteten Verkaufsfläche keine weiteren Veränderungen vornehmen, wie bauliche Veränderungen; Bohrungen). Die Regal- und/oder sonstige Verkaufsfläche muss in einwandfreiem Zustand nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter übergeben werden. Kosten, die durch die Beseitigung von Schäden an der Mietfläche entstehen, gehen zu vollen Lasten an den Mieter.

Eine Untervermietung der Mietsache, ganz oder teilweise, ist nicht gestattet.

Der Mieter darf keine giftigen, gefährlichen, verderblichen oder lebende Waren zum Verkauf anbieten.

 

12) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Wendel. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

13) Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB´s nicht rechtswirksam sein oder sollten diese AGB´s lückenhaft sein, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit dieser AGB´s im Übrigen nicht. Anstelle der ungültigen oder der fehlenden Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, wie sie die Parteien nach dem von ihnen mit diesen AGB´s verfolgten wirtschaftlichen Zweck getroffen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

 

Stand: 20.04.2015

 

 

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